Aktualisierung unserer Regelungen zum 01.10.22
Liebe TBS Community,
in den letzten Monaten haben wir aus verschiedenen Gründen an der ehemals laut Corona-Verordnung geltenden 3G-Regelung weiter festgehalten. Einer der Gründe war, auf die ab 1. Oktober geltende neue Corona-Verordnung bestmöglich vorbereitet zu sein. Da laut neuer Verordnung aber keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen, fällt auch bei uns ab 1. Oktober die 3G-Regelung weg. Somit sind aktuell alle Einschränkungen für unsere Tanzschule aufgehoben.
Selbstverständlich sind wir weiterhin daran interessiert, allen Kunden und Angestellten das größtmögliche Sicherheitsgefühl zu geben und setzen verstärkt auf die persönliche Eigenverantwortung. Bei typischen Corona-Symptomen oder im Krankheitsfall bitten wir Sie, von einem Besuch bei uns abzusehen.
Liebe Grüße aus der Tanzschule
Wichtige Informationen zu unseren Maßnahmen ab dem 3.4.22
Liebe TBS-Community,
zum 03. April 2022 fallen alle weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen weg. In den vergangenen Tagen haben wir uns im Team und mit unseren Gästen aus den verschiedensten Tanzkursen bereits immer wieder darüber unterhalten und dadurch ein breites Meinungsbild erhalten.
Ich habe mich auch aufgrund dieser Eindrücke dazu entschieden, unsere Tanzkurse und Veranstaltungen bis auf Weiteres unter folgenden Vorgaben weiterzuführen:
- Grundsätzlich besteht keine Maskenpflicht mehr in den Räumen der Tanzschule. Das bedeutet, dass es allen, auch unserem Personal, frei steht, eine Maske zu tragen. Sollten die Mindestabstände z.B. bei Traubenbildung nicht einzuhalten sein, würden wir es empfehlen, die Maske griffbereit zu haben und je nach eigenem Sicherheitsempfinden zu handeln. Hierbei setzen wir einen respektvollen und tolerierenden Umgang untereinander voraus und betrachten dies als Selbstverständlichkeit.
- Unsere Tanzkurse finden weiterhin unter 3G-Bedingungen statt.
- Die Tanz- und Übungspartys finden ebenfalls unter der 3G-Regelung statt.
- Für Schülerinnen und Schüler gelten die unten aufgeführten Ausnahmeregeln.
Es ist mir ein absolutes Bedürfnis, allen Tanzkursteilnehmenden während des Tanzschulbesuchs ein gutes Gefühl zu geben. Die Abwägung zwischen zu drastischen Maßnahmen in Verbindung mit dem Hausrecht im Vergleich zur allgemeinen Lockerung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ist nicht einfach. Mit diesen vorsichtigeren Lockerungsmaßnahmen möchten wir auch all denjenigen Gästen ein wertschätzendes Entgegenkommen schenken, die uns in den vergangenen 2 Coronajahren, trotz eigener Befürchtungen, die Treue gehalten haben und auch in dieser Zeit den Weg zu uns gefunden haben. Wir sind nicht ängstlich, nicht übervorsichtig, aber uns der Verantwortung bewusst.
- Ausnahmen:
- » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
- » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Mit freundlichen Grüßen und dem Hoffen auf Euer aller Verständnis
Jörg Galitz
Inhaber der ADTV Tanzschule Burger-Schäfer
Info Anfang Februar '22
Liebe TBS-Community,
in den letzten Tagen haben uns einige Fragen bezüglich der momentan geltenden Alarmstufe erreicht. Laut der Coronaverordnung des Landes BW und der momentan geltenden Alarmstufe I besteht eigentlich bei der Sportausübung im Innenbereich nur noch die 2G-Regelung.
Da wir den Besuch und die Planung des Tanzschulbesuchs erleichtern wollen (ohne evtl. in ein paar Tagen wieder eine Änderung bekannt geben zu müssen) und allen ein sichereres Gefühl beim Besuch geben möchten, haben wir uns bis auf weiteres entschlossen bei der 2Gplus Regelung, die wir hier am 11. bzw. 21. Januar 2022 veröffentlicht haben, zu bleiben!
Sollte es hierzu Änderungen geben werden wir diese im Kurs bzw. in der Community und auf dieser Seite veröffentlichen.
Aktualisierung zur Immunisierung mit Johnson & Johnson
Liebe TBS-Familie,
an der Gültigkeit einer Immunisierung mit Johnson & Johnson hat sich etwas geändert.
Bitte beachten Sie dies für die Teilnahme an unseren Unterrichten, aber auch darüber hinaus.
- 1 x geimpft: Wer bislang einmal mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, gilt nicht mehr als vollständig geimpft. Eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) ist nötig, um die Grundimmunisierung abzuschließen. Eine Teilnahme am Unterricht ist nicht möglich!
- 2 x geimpft: Wer nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft worden ist, gilt nicht mehr als geboostert, sondern hat jetzt den Status „vollständig geimpft“ – sofern nach der Zweitimpfung bereits mehr als 14 Tage vergangen sind. Eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gilt dann als Boosterimpfung. Liegt die zweite Impfung weniger als 90Tage (3 Monate) zurück, dann kann am Unterricht teilgenommen werden. Liegt die Impfung mehr als 90 Tage (3 Monate) zurück, dann wird ein tagesaktueller Schnelltest benötigt, um am Unterricht teilzunehmen.
- 3 x geimpft: Wer nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson zwei weitere Male mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurde, gilt als geboostert und benötigt keinen tagesaktuellen Schnelltest zur Teilnahme am Unterricht, bisher ist es auch egal, wie lange die Booster-Impfung zurückliegt.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei uns melden.
Die allgemeinen Corona-Maßnahmen bleiben weiterhin gültig und sind im nachfolgenden Artikel beschrieben.
Ihr TBS-Team
aktualisierte Maßnahmen ab 04. Dezember 2021 mit Änderungen seit 27.12.21 & 11.01.22
Liebe Tanzkursteilnehmenden,
ab morgen, Samstag den 4.12.2021 gilt die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Somit gilt in unseren Kursen ab morgen die 2G+ Regel. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene Personen zusätzlich einen tagesaktuellen zertifizierten Negativ-Schnelltest benötigen.
Wir sind erleichtert und glücklich, dass wir trotz aller Schwierigkeiten unsere Kurse fortsetzen dürfen.
Selbstverständlich werden wir auch weiterhin pflichtbewusst und verantwortungsvoll mit der Situation umgehen, damit sich alle auch weiterhin bei uns wohlfühlen können.
Wir freuen uns auf viele weitere schöne Tanzstunden.
Ihr TBS-Team
Ausnahmen:
» Die 2Gplus Regelung entfällt bei Personen, die bereits die Boosterimpfung erhalten haben
Änderung seit 5.12.21 / Änderung seit 27.12.21 & 11.01.22
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 90 Tage (ca 3 Monate) vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 90 Tage (ca 3 Monate) zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels positivem Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
-
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum ??.??.???? (aktuell noch unbestimmt) haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests (bei Schüler*innen reicht außerhalb der Ferien der Schülerausweis als Nachweis) Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun doch verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre,die noch nicht eingeschult sind.
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest!
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig + negativer Antigentest erforderlich).
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (ärztlicher Nachweis notwendig + negativer Antigentest erforderlich).
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021) (negativer Antigentest erforderlich).
Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist aktuell nur mit einer FFP2-Maske gestattet, diese darf zum Tanzen im Saal jedoch abgelegt werden.
Absage der Übungsabende ab 03. Dezember 2021
Liebe TBS-Community,
aufgrund der momentan anhaltend schwierigen Situation haben die Stuttgarter ADTV Tanzschulen gemeinsam beschlossen, bis auf weiteres keine Übungsabende (für Schüler und Erwachsene) anzubieten! Dieser Schritt ist uns einerseits nicht leicht gefallen, doch angesichts der aktuell angespannten Lage unumgänglich.
Zudem wissen wir im Moment noch nicht, wie die anstehenden Beschlüsse der Landesregierung speziell für Tanzschulen ausfallen werden. Diesem möchten wir gemeinsam vorgreifen und verantwortungsbewusst handeln!
Wir bitten um Verständnis und hoffen auf ein schnellst mögliches Wiedersehen zum Übungsabend und hoffen, in den Tanzkursen weitertanzen zu dürfen.
Die Stuttgarter ADTV Tanzschulen
aktualisierte Maßnahmen ab 24. November 2021
Ab dem 24. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II.
Der reguläre Tanzkursbetrieb findet nach wie vor unter Einhaltung der 2G-Regelung statt. Für unsere Übungsabende Samstags und Sonntags gilt ab sofort die 2G PLUS Regelung. Das hat zur Folge, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Schnelltest an den Übungsabenden teilnehmen dürfen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zusätzlich auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg bzw. unter diesem Link.
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).
aktualisierte Maßnahmen ab 17. November 2021
Liebe TBS-Community,
ab Mittwoch, 17. November gilt in Baden Württemberg die Alarmstufe. Die Teilnahme am Unterricht und an den Übungsabenden ist nur unter Einhaltung der geltenden Verordnung des Landes BW möglich! Eine Übersicht der geltenden Bestimmungen finden Sie hier…..
Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Tanzlehrenden/Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
aktualisierte Maßnahmen ab 03. November 2021
Liebe TBS-Community,
seit dem 03. November gilt in Baden-Württemberg die Corona Warnstufe. Daher ist der Besuch der Tanzschule und die Teilnahme am Unterricht bzw. den Übungsabenden nur unter der geltenden 3G nur PCR-Test Regel (Genesen, Geimpft, PCR-Test nicht älter 48 h) möglich. Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Tanzlehrenden/Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
Generell ausgenommen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot sind:
- Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes
Ausweisdokument zu erfolgen.
aktualisierte Maßnahmen ab Juni 2021
Ab Montag, 14. Juni 2021 öffnen wir wieder unsere Türen!
Auch dieses Mal möchten wir wieder schrittweise vorgehen und dabei natürlich alle Hygiene-Anforderungen erfüllen. Daher starten wir zuerst mit allen Tanzkreisen, HipHop-Kursen, Steptanz, Breakdance, Kindertanz, Zumba und unseren Fitnessangeboten.
Auch die Tanzkurse können seit Juli wieder stattfinden!
Für die Teilnahme sind folgende Maßnahmen zu beachten (generelle Maßnamen sind in schwarz geschrieben, spezielle Maßnahmen für Teilnehmer von Clubs sind durch die blaue Schrift gekennzeichnet):
- Vorab-CheckIn über die Community, da max. 20 Personen pro Saal zulässig sind
(Vorab-CheckIn 48 bis 2 Stunden vor Kursbeginn möglich, bitte immer paarweise einchecken)
Der Vorab-CheckIn ist im Sinne der Datenerfassung zwingend notwendig. Zusätzlich kann beim Betreten der Tanzschule die Luca-App genutzt werden, hierfür steht am jeweiligen Saaleingang der entsprechende QR-Code bereit.
- Beim Betreten der Tanzschule muss die Anwesenheit nochmal bestätigt werden (per Community oder mit der Kundenkarte)
- Die Kurse sind mit ausreichend Pause geplant, um Ansammlungen im Foyer zu vermeiden. Wir bitten um Verständnis, dass aus diesem Grund ein längeres Verweilen oder Gruppenansammlungen im Foyer nach dem Kurs leider noch nicht möglich sind.
- Einhaltung der AHA-Regeln wie bisher
Maskenpflicht beim Betreten der Tanzschule und im Foyer
Beim Tanzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nötig.
Auch sind unsere Mitarbeitenden regelmäßig 2-3 mal wöchentlich getestet bzw. geimpft.
Wir halten Abstand! Sollte dies nicht möglich sein, tragen wir selbstverständlich einen Mund-Nasen-Schutz!
Die Teilnahme ist nur mit einem der folgenden Berechtigungsnachweise möglich:
GETESTET
Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches maximal 24 Stunden alt sein darf. Bitte beachten: Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert. Gerne können die umliegenden Testzentren im Kaufhof, am Schlossplatz oder in der Bahnhof-Apotheke genutzt werden. Im äußersten Notfall kann bei uns ein Selbsttest durchgeführt werden, der von einem unserer Mitarbeitenden beaufsichtigt werden muss.
Bereits vorab durchgeführte Selbsttests werden nicht akzeptiert. Wenn eine sogenannte Firmen/Behördenbestätigung für Schnelltests keine Uhrzeit aufweist, ist diese Bestätigung nur für den Tag der Ausstellung gültig, nicht für den Folgetag. Die Bestätigung muss in jedem Fall immer unterschrieben sein.
Bei allen schulpflichtigen Kindern (ab 6 Jahren) reicht eine aktuelle Bescheinigung der Schule über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 60 Stunden sein darf.
GEIMPFT
Bitte den offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen. Als Nachweis muss der Original-Impfpass vorgelegt werden. Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein.
GENESEN
Bitte das positive PCR-Testergebnis mitbringen, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Sollte das positive Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, muss zusätzlich der offizielle Impfnachweis bzw. Impfpass mitgebracht werden. Als Nachweis muss der Original-Impfpass vorgelegt werden. Ab dem Zeitpunkt der Impfung gelten die Personen als vollständig immunisiert.
Der Nachweis kann selbst oder auf Wunsch durch uns jederzeit in der Community per Upload hinterlegt werden.
Die Überprüfung des Nachweises findet dann kurz vor Kursbeginn vertraulich durch den Tanzlehrenden im Saal statt.
Gästen mit spezifischen Symptomen (Fieber, Kopfschmerzen, Geruchs-/ Geschmacksverlust) und Gästen, die innerhalb der letzten zwei Wochen Kontakt zu infizierten Personen hatten, ist der Zutritt nicht gestattet.
Wir freuen uns so sehr, endlich wieder mit unserer TBS-Familie gemeinsam schöne Augenblicke zu erleben und bewegende Momente zu schaffen!
Euer TBS - Team