Hausordnung der ADTV-Tanzschule Burger-Schäfer

Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der ADTV Tanzschule Burger-Schäfer unterliegt jeder Besucher dieser Hausordnung.

Die Räumlichkeiten der Tanzschule sowie das Treppenhaus und die allgemeinen Flure des Gebäudes sind von Gegenständen aller Art freizuhalten.

Das Einstellen von Krafträdern bzw. Fahrrädern einschließlich Mopeds ist in den Haupt- und Nebenräumen des Gebäudes sowie vor der Werbefläche am Eingangsbereich der Tanzschule bzw. dem Treppenhaus nicht gestattet.

Fluchtwege sind freizuhalten.

Bei der Nutzung der Räumlichkeiten hat jeder Besucher auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten.

Im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Tanzschüler, ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden erwünscht.

Der Tanzsaal ist erst nach Aufforderung des Tanzlehrers zu betreten.

Begleitpersonen können während des Unterrichts im Barbereich bleiben.

Das Mitbringen von Haustieren während des Unterrichts ist nicht gestattet.

Verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich zu führen ist nicht erlaubt.

Die Aufsichtspflicht der Tanzlehrer in unserem Kindertanzbereich erstreckt sich nur über die Unterrichtszeit. Vor und nach dem Unterricht liegt die Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen. Die Kinder müssen pünktlich bei Unterrichtsende abgeholt werden.

Sämtliche Einrichtungsgegenstände der Tanzschule sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

Kleidungsvorschriften gibt es in unseren Räumlichkeiten keine. Sie dürfen tragen, worin Sie sich wohl fühlen, solange sich dadurch niemand belästigt fühlt.

Wir bestehen nicht auf spezielle Schuhe, möchten aber darum bitten, bei entsprechender Witterung (z.B. Schnee) Wechsel-Schuhe für die Tanzsäle mitzubringen, damit eine gefahrlose Nutzung des Parketts möglich ist (Rollsplit).

Aufgrund des Nichtraucherschutzes herrscht in unseren Räumlichkeiten generelles Rauchverbot!

Bei uns gilt ein „Verstärkter Jugendschutz“, d.h. kein Alkohol bei Schüler-Veranstaltungen/-Kursen in unseren Räumlichkeiten, auch nicht an Teilnehmer/innen, die diesen laut Gesetz konsumieren dürften. Alkoholisierten Schülern wird ein Einlass bei Jugendveranstaltungen generell verwehrt.

Haftung:

Für die in der Garderobe belassenen Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände in der Tanzschule unbeaufsichtigt zu lassen. Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden an den Räumlichkeiten und des Inventars der Tanzschule oder des Veranstaltungsortes durch Besucher haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.

Getränke und Speisen:

Da wir ein Gastronomiebetrieb sind, ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken nicht erlaubt.

Das Füllen von Flaschen und Gläsern mit Wasser aus den Wasserhähnen der Toilettenanlagen ist untersagt.

Speziell bei Tanzveranstaltungen/Partys:

Wir bitten um respektvollen und höflichen Umgang mit anderen Kunden auf und neben der Tanzfläche.

Bei uns wird Gesellschaftstanz und kein Turniertanz betrieben. Wir nehmen uns deshalb das Recht heraus, ausgreifende Armbewegungen und Positionen, sowie Effektfiguren & Posen zu verbieten. Es soll stets raum- und personenangepasst getanzt werden!

Wir bitten darum, Stempel und Ausweise selbständig und unaufgefordert bei Betreten bzw. Verlassen der Tanzschule vorzuzeigen.

Das Unterrichten ohne Lehrer in den Sälen und Gängen ist nicht gestattet.

Das Filmen und Fotografieren ist gemäß unseren AGB’s nicht gestattet.

Besucher, die den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln und den Weisungen der Tanzlehrer nicht nachkommen, können für die Unterrichtseinheit bzw. die Veranstaltung der Tanzschule verwiesen werden. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Tanzschüler ohne Ersatzansprüche von allen restlichen Unterrichtseinheiten ausgeschlossen werden.

Diese Hausordnung gilt für die Räumlichkeiten der Tanzschule, sowie alle externen Kurse und Veranstaltungen der Tanzschule und tritt mit Wirkung vom 01.09.2013 in Kraft. Sie kann jederzeit einseitig durch die ADTV Tanzschule Burger-Schäfer geändert werden, sofern hierdurch nicht in die Rechte der Besucher eingegriffen wird.

Die aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls Bestandteil der Hausordnung.